Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artur Knaub
K2Innovations
Sudetenstraße 7
89129 Langenau
Deutschland

nachfolgend: Anbieter

Website: www.k2innovations.de
E-Mail: artur.knaub@k2innovations.de

1. Geltungsbereich, Unternehmerkunden, Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Leistungen des Anbieters, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media Leistungen, Content-Erstellung, Beratungsleistungen, KI-Beratung und -Implementierung, Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung, E-Commerce, Hosting/Reselling sowie weitere digitalbezogene Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Anbieter nochmals auf sie hinweisen muss.

Der Anbieter schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

Soweit diese AGB den Begriff „Webseite" verwenden, umfasst dies sämtliche Webpräsenzen, einschließlich Landingpages, Unternehmensseiten, Web-Apps und Online-Shops.

Alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individuellen ergänzenden Regelungen.

2. Angebot, Vertragsschluss

Der Kunde stellt beim Anbieter eine Anfrage (z. B. per E-Mail, Kontaktformular, Telefon, Messenger) und beschreibt möglichst konkret die gewünschten Leistungen.

Die Anfrage ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Anbieter erstellt auf Grundlage der Informationen des Kunden ein Angebot nach bestem Wissen und Gewissen. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte oder des Geschäftsmodells des Kunden schuldet der Anbieter nicht.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot des Anbieters in Textform annimmt (z. B. per E-Mail) oder sobald der Anbieter mit der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden beginnt und der Kunde dies akzeptiert.

Der Kunde erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung in Textform.

Sofern Entwürfe, Konzepte, Muster, Layoutvorschläge oder sonstige Vorarbeiten übermittelt werden und kein Vertrag zustande kommt, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Dateien/Quellcodes/Arbeitsständen. Der Kunde hat ggf. erhaltene Kopien auf Aufforderung zu löschen/zu vernichten bzw. herauszugeben.

3. Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte/Subunternehmer einzusetzen.

Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden. Subunternehmer können ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen.

Der Anbieter setzt Subunternehmer nicht ein, sofern ihm erkennbar ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden widerspricht.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter benennt ebenfalls einen Ansprechpartner.

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien, Hosting-Zugänge, Domain-Zugänge, Tools, Tracking-IDs, Impressumsangaben).

Der Kunde ist für die Rechteklärung der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte etc.). Der Anbieter ist weder verpflichtet noch berechtigt, eine rechtliche Prüfung vorzunehmen.

Der Kunde hat jede vom Anbieter gelieferte Teilleistung (Beratungsergebnisse, Konzepte, Dateien, Websites u. Ä.) unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die jeweilige Teilleistung als vertragsgemäß genehmigt (Abnahmefiktion). Rechte wegen versteckter Mängel sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

Verzögert sich die Umsetzung durch verspätete Mitwirkung, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Verzögerungen. Mehraufwand kann der Anbieter gesondert abrechnen.

Sofern erforderlich (z. B. bei Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag), schließen die Parteien vor Leistungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV wird grundsätzlich vom Anbieter bereitgestellt.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht, Preisanpassung

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Vertrag/Angebot. Sämtliche Preisangaben des Anbieters sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit dem Anbieter vorleistungsverpflichtet. Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Anbieter vollständig oder nach vereinbartem Zahlungsplan eingegangen ist. Der Anbieter ist ferner berechtigt, die Leistungserbringung so lange zu verweigern, bis die für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden vollständig vorliegen.

Der Anbieter kann angemessene Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Projektbeginn oder bei Meilensteinen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

Der Anbieter ist berechtigt, Preise in Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartung/Hosting) anzupassen, wenn sich eigene Kosten erhöhen. Bestehende Kunden werden mindestens einen Monat vorher informiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Anbieter den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartung) 6 Monate.

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Laufzeitende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 Monate.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug gerät. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, nachdem dem Kunden erfolglos eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

7. Abnahme (Werkleistungen)

Bei Werkleistungen (z. B. Website-Erstellung) kann der Anbieter die Abnahme in Textform verlangen.

Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist erforderlich ist.

Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Erklärung oder keine begründete Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Mängelgewährleistung, Haftung, Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Ansprüche.

Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter.

Verjährung für Mängel und sonstige Ansprüche: 1 Jahr, ausgenommen Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

Haftung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens. Kardinalpflichten sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertrauen und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen; die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantieübernahme oder zwingender Haftung.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte/Handlungen des Kunden oder wegen durch den Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Anbieter ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

Besondere Bedingungen – Webleistungen

9. Website-Erstellung / Webentwicklung (Werkvertrag)

Gegenstand ist die Erstellung/Entwicklung neuer Websites oder Erweiterung bestehender Websites gemäß Leistungsbeschreibung.

Sofern nicht anders vereinbart, werden Websites für mobile Endgeräte optimiert und für gängige Browser (jeweils die letzten zwei Versionen) umgesetzt.

Rechte-/Toolbeschaffung (z. B. Lizenzen, Zertifikate, Statistiktools), rechtliche Prüfungen, Markenrecherchen, Schutzrechtsprüfungen oder Herausgabe von Quellcodes/Dev-Dokumentation sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden umgesetzt; darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu beauftragen.

10. Hosting (Reselling) – soweit vereinbart

Hosting-Leistungen (Speicher, Zertifikate etc.) ergeben sich aus der Individualvereinbarung.

Der Anbieter kann Dritte einsetzen. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Admin-Zugang, sofern nicht vereinbart.

Verfügbarkeit: mindestens 99 % im Jahresmittel, ausgenommen höhere Gewalt, Handlungen Dritter, nicht beeinflussbare Störungen.

Der Kunde ist für Passwortsicherheit verantwortlich und erstellt regelmäßige Backups oder beauftragt den Anbieter/geeignete Dritte damit.

11. Domainregistrierung – soweit vereinbart

Der Domainvertrag kommt zwischen Kunde und Registrar/Vergabestelle zustande. Der Anbieter vermittelt.

Der Kunde ist verantwortlich, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Prüfung ist nicht geschuldet.

12. Wartung & Pflege – soweit vereinbart

Wartung umfasst die Beseitigung von Funktionsstörungen und anlassbezogene technische Anpassungen.

Inhaltspflege (Texte/Impressum/Datenschutz) ist nur geschuldet, wenn vereinbart.

Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden entstehen.

Marketing & Content

13. SEO-Leistungen (Dienstvertrag)

Der Anbieter schuldet Maßnahmen, die nach Erfahrung geeignet sind, Rankings positiv zu beeinflussen.

Ein bestimmtes Ranking/Ergebnis wird nicht geschuldet, außer ausdrücklich vereinbart.

14. SEA (Google Ads etc.)

Der Anbieter schuldet Keyword-/Anzeigenvorschläge und nach Freigabe die Umsetzung.

Anzeigenkosten sind Aufwendungen und vom Kunden zu tragen.

Rechtliche Prüfung von Keywords (z. B. Markenrechte) obliegt dem Kunden.

15. Social Media Leistungen

Technische Erstellung/Betreuung von Social-Pages und Einpflegen der vom Kunden gelieferten Inhalte.

Rechtliche Prüfung der Inhalte erfolgt nicht. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte kann der Anbieter ablehnen.

Ghost Posting kann vereinbart werden; Monitoring/Moderation Dritter ist nicht geschuldet, sofern nicht vereinbart.

16. Content / Copywriting / Pressemeldungen

Inhalte richten sich nach Kundenvorgaben. Der Kunde gibt Inhalte frei.

Soweit nicht anders vereinbart: 2 Korrekturschleifen; weitere Änderungen gegen Zusatzvergütung.

Veröffentlichung erfolgt nur nach Freigabe; Haftung nach Abschnitt 8.

Gestaltung & Medien

17. Logo / Design (Werkvertrag)

Kein rechtlicher Schutzrechtscheck (Marke etc.).

2 Korrekturschleifen, sonst Zusatzvergütung.

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

Herausgabe bearbeitbarer Dateien nur, wenn vereinbart.

18. Foto/Video (Werkvertrag)

Kreative Leistung: künstlerischer Spielraum; rein stilistische Reklamationen grundsätzlich ausgeschlossen.

2 Korrekturschleifen für Bearbeitung, keine Neuerstellung, sofern nicht vereinbart.

Kundenseitig bereitgestellte Personen: Kunde holt Einwilligungen/Model-Releases ein.

Rohdaten/RAW werden nicht geschuldet, sofern nicht vereinbart.

KI-Beratung & Automatisierung

19. Einsatz von KI-Tools

Der Anbieter setzt im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Servicedienstleistungen KI-gestützte Tools und automatisierte Verfahren (nachfolgend zusammenfassend „KI-Tools") ein. Der Einsatz dieser KI-Tools dient der Optimierung von Geschäftsabläufen und der Zusammenarbeit mit dem Kunden, etwa durch die Zusammenfassung und Auswertung von Videokonferenzen und Besprechungen, die Analyse von Projektverläufen, Kommunikationsinhalten und Arbeitsprozessen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Effizienz- und Prozessoptimierung.

Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz von KI-Tools im Rahmen der Leistungserbringung ausdrücklich einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass der Einsatz der KI-Tools auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen kann.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Personen aus seinem Verantwortungsbereich, die mit dem Anbieter in Kontakt treten oder deren personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeitet werden, vorab in geeigneter Weise über den Einsatz von KI-Tools und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter bei KI-gestützten Beratungsleistungen die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein bestimmter Erfolg durch den Einsatz von KI-Tools nicht geschuldet wird.

20. Aufzeichnung von Video-Calls und Besprechungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Video-Calls und Besprechungen vom Anbieter aufgezeichnet werden können, soweit dies der Leistungserbringung, Dokumentation oder Qualitätssicherung dient. Der Anbieter wird den Kunden vor Beginn einer Aufzeichnung darauf hinweisen.

Schlussbestimmungen

21. Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Urheberhinweis

Nach vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.

Der Anbieter darf das Projekt als Referenz nutzen (Portfolio/Website), sofern nicht ausdrücklich widersprochen.

Der Anbieter ist berechtigt, einen Urheberhinweis/Link im Footer/Impressum anzubringen, soweit branchenüblich und angemessen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.

22. Vertraulichkeit

Der Anbieter behandelt vertrauliche Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich und verpflichtet Erfüllungsgehilfen entsprechend.

23. Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Anbieter oberste Priorität. Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Anbieters gespeichert und genutzt.

Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Anbieter im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme widersprechen, kann er dies per E-Mail an artur.knaub@k2innovations.de oder telefonisch unter +49 178 7112811 mitteilen.

24. Künstlersozialkasse (Hinweis)

Bei Beauftragung kreativer Leistungen kann eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) anfallen. Diese ist vom Kunden eigenständig zu prüfen, zu melden und zu zahlen.

25. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Ulm bzw. Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

26. Änderung dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern. Bestandskunden werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. In der Änderungsmitteilung weist der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Frist hin. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter zum Inkrafttreten außerordentlich kündigen.

27. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 21.05.2026